Gesangverein 1888 Höringen e.V.

Singen im Chor tut gut - wir laden Dich dazu ein.

Sehr geehrte Mitglieder,  

unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am

Samstag, 03. März 2018, um 20.00 Uhr im Bauerncafé Gebhardt, Hauptstr. 4

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  3. Totenehrung
  4. Entgegennahme des Tätigkeitsberichts für das abgelaufene Geschäftsjahr
  5. Entgegennahme des Kassenberichts für das abgelaufene Geschäftsjahr
  6. Kassenprüfbericht
  7. Aussprache
  8. Antrag und Entlastung des Vorstands
  9. Satzungsänderung - siehe Anhang
  10. Neuwahlen
  11. Entgegennahme des Sachstandsberichts „Dorfmoderation“ - Vereinsleben
  12. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen acht Tage vor der Versammlung schriftlich und begründet beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 8 der Satzung).

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

gez.: Klaus Denzer

1. Vorsitzender

 

zu TOP 9

Satzungsänderung

1 Name und Sitz des Vereins

STREICHE:

Der Verein führt den Namen „Gesangverein 1888 Höringen“ mit dem Zusatz „e.V.“, hat seinen Sitz in Höringen und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Die angeschlossene Instrumentalabteilung trägt den Namen „Musikgruppe des Gesangvereins Höringen“.

SETZE:

Der Verein führt den Namen „Gesangverein 1888 Höringen e.V.“. Er hat seinen Sitz in Höringen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Kaiserslautern unter der Geschäftsnummer VR 11268 eingetragen.

2 Zweck des Vereins

STREICHE:

Der Verein bezweckt gemäß Gründungsauftrag in erster Linie die Pflege des Chorgesanges und steht der Pflege der Instrumentalmusik in angemessener und vertretbarer Form aufgeschlossen gegenüber. Zur Erreichung dieser Ziele bildet er eine oder mehrere Abteilungen, hält regelmäßig Chorproben (entsprechendes gilt sinngemäß im Folgenden für die Musikgruppe, bzw. weitere Abteilungen) ab, veranstaltet Konzerte und stellt sich mit seinem Singen in den Dienst der Öffentlichkeit. Geselligkeit soll dieses Ziel vertiefen helfen.

Die Tätigkeit des Vereins ist gemeinnützig. Sie wird ohne Absicht auf Gewinnerzielung ausschließlich zum Zweck der Bildung und Kunstpflege

ausgeübt. Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.

SETZE:

Der Verein bezweckt gemäß Gründungsauftrag in erster Linie die Pflege des Chorgesanges und steht der Pflege der Instrumentalmusik in angemessener und vertretbarer Form aufgeschlossen gegenüber. Zur Erreichung dieser Ziele bildet er eine oder mehrere Abteilungen, hält regelmäßig Proben ab, veranstaltet Konzerte und stellt sich mit seinem Singen in den Dienst der Öffentlichkeit. Geselligkeit soll dieses Ziel vertiefen helfen. Die Tätigkeit des Vereins ist gemeinnützig. Sie wird ohne Absicht auf

Gewinnerzielung ausschließlich zum Zweck der Bildung und Kunstpflege ausgeübt. Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.

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